Stadtpass

 

Mit dem Stadtpass können Riedstädter Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen an Angeboten und Veranstaltungen in Riedstadt teilnehmen. Hierzu zählen  Vereinsangebote, der Besuch des Goddelauer Schwimmbades, die Teilnahme an den Ferienspielen u.a.

 

Berechtigte sind Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre

 

Bezieher von Leistung nach

Nachweis durch

Hartz IV – SGB II

Bescheid Arge, Jobcenter Biebesheim

SGB XII

Bescheid Grundsicherung, Kreis Groß-Gerau

Wohngeldgesetz

Bescheid Wohngeldstelle, Kreis Groß-Gerau

Asylbewerberleistungsgesetz

Bescheid Kreissozialamt, Kreis Groß-Gerau

Erstattung der Betreuungskosten für Kindertagesstätten (§90 ff KJHG)

Bescheid Jugendamt, Kreis Groß-Gerau

Tarifberechtigte

Ausweis Tafel Groß-Gerau, Ausgabe Riedstadt

 

Leistungen sind

 

Leistung

Reduktion / Erstattung

Mittagessen in der Kindertagesstätte und Schulkindbetreuung

Abrechnung der Gutscheine des Bildungs- und Teilhabepakets

Jahresmitgliedsbeitrag eines Riedstädter Vereins

Abrechnung der Gutscheine des Bildungs- und Teilhabepakets

Teilnahme an einer kostenpflichtigen Veranstaltung eines Vereins (z.B. Wochenendfreizeit, Jugendaustausch)

Abrechnung der Gutscheine des Bildungs- und Teilhabepakets

Veranstaltung der Jugendbüros (z.B. Ferienspiele, Freizeiten, Projekte)

Ergänzende Übernahme verbleibender Beträge

Eintritt Bäder (ab 6 Jahren)

Kostenlose Ausstellung einer Jahreskarte

Hausaufgabenbetreuung an Riedstädtern Schulen

Erstattung von 100% des Elternbeitrages

 


* Besteht kein Anrecht auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, wird die Verpflegungspauschale,  
   abzüglich eines Eigenbetrages von 20 € pro Monat übernommen

** Besteht kein Anrecht auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket, wird der Vereinsbeitrag übernommen