Übernahme der Kosten für die Mittagsverpflegung/ Kinderbetreuungskosten

Wenn Sie Leistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach SGB XII bekommen, haben Sie ein Anrecht auf Zuschüsse zur Mittagsverpflegung. 

Eltern, die im Leistungsbezug von öffentlichen Mitteln stehen, haben ein Anrecht auf Übernahme der Kostenbeiträge. Dazu gehören folgende Leistungen: SGB II- / SGB XII-Bezug, Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz, Wohngeld oder Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Anträge sind direkt beim Hochtaunuskreis zu stellen. Dort erhalten Sie auch Informationen, was Ihnen genau zusteht.

 

Förderanträge:

Antrag auf Übernahme Mittagsverpflegung

Antrag auf Übernahme der Kostenbeiträge