Die Anträge auf Erstattung von Verpflegungsgeld für das Kitajahr 2024/2025 sind da.
Bitte beachten Sie, dass eine Rückerstattung von Verpflegungsgeld nur bei Nichtteilnahme am Mittagessen von mindestens 10 zusammenhängenden Betreuungstagen erfolgen kann.
Schließ- und Feiertage können leider nicht erstattet werden.
Bitte denken Sie daran, den Antrag spätestens am 31. Juli 2025 einzureichen