Antrag auf eine Betreuung von 45 Wochenstunden

Sie können Ihr/e Kind/er laut dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in einer Kita mit 25, 35 oder 45 Wochenstunden betreuen lassen. Wenn Sie Ihr/e Kind/er mit 45 Wochenstunden betreuen lassen wollen, müssen Sie einen Antrag über die Kita an die Stadt stellen.

 
  1. Sie sprechen mit Ihrer Kita. Die Kita braucht das Personal, um Ihr/e Kind/er länger betreuen zu können.
  2. Die Kita gibt Ihnen den Antrag (Hauptantrag und Arbeitgeberbescheinigung).
  3. Sie oder die Kita füllt den Hauptantrag aus, und Sie und die Kita müssen den Antrag unterschreiben.
  4. Sie (Alle sorgeberechtigten Personen werden berücksichtigt.) holen Nachweise über Ihren Bedarf ein.
    • 4.1 Wenn Ihre Arbeitszeiten der Grund für die Betreuung von 45 Wochenstunden sind, dann lassen Sie Ihre Arbeitsstelle den Arbeitgebernachweis ausfüllen. Dies muss für alle sorgeberechtigten Personen erfolgen.
    • 4.2 Sollten andere Gründe vorliegen, warum Sie eine Betreuung von 45 Wochenstunden benötigen, begründen Sie dies bitte über das freie Textfeld.
  5. Die Bewilligung spricht entweder die Kita selbst oder die Stadt aus.
    • 5.1 Bei klaren Anträgen, wie z. B. bei Arbeitszeiten, können die Einrichtungen selbst entscheiden, ob der Antrag zu bewilligen ist. Die Einrichtung schickt dann ein Formular an die Stadt Unna, in dem sie die Betreuung von 45 Wochenstunden bestätigt.
    • 5.2 Bei anderen Gründen leitet die Kita den Antrag an die Stadt weiter. Die Stadt Unna entscheidet dann über die Anträge.
  6. Der offizielle Bescheid über die Betreuungsstunden ist der Bescheid der Elterngeldbeitragsstelle. Sie werden aber vorher von Ihrer Kita über die Entscheidung informiert.