Satzungen und Richtlinien

Die Satzungen und Richtlinien der Stadt Wolfhagen gelten nur die städtischen Einrichtungen.

Andere Regelungen, die in den Betreuungsverträgen anderer Einrichtungen festgeschrieben sind, erfragen Sie bitte bei der Einrichtung oder dem zuständigen Träger. 

 

Die Kitagebühren der städtischen Einrichtungen, sowie der Ev. Kitas und des Waldkindergartens sind in der Kostenbeitragssatzung der Stadt Wolfhagen geregelt. 

 

Die Krippengruppen der Spielstube und der Dinos sind an die U3 Gebühren der städtischen Einrichtungen angelehnt. Durch andere Voraussetzungen ergeben sich hier leichte Abweichungen, da auch hier andere Betreuungsmodelle zur Verfügung stehen. 

Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wolfhagen

(„Benutzungssatzung")

Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wolfhagen

(„Kostenbeitragssatzung“)

zur jeweils gültigen Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Wolfhagen (Benutzungssatzung).