1. Wo erhalte ich Auskunft bei Fragen rund um die Kinderbetreuung und das Kita-Portal?
Sie können sich bei Fragen zur Kinderbetreuung und zum Kita-Portal an folgende Stellen wenden:

  • Internet: Informationen finden Sie auf der Webseite des Fachbereichs Tagesbetreuung von Kindern.
  • Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern:
    Herr Aleksander Gwozdz
    Telefon: 05241/82-3524
    E-Mail: aleksander.gwozdz@guetersloh.de
  • Direkt vor Ort: In jeder Kindertageseinrichtung erhalten Sie ebenfalls Auskunft.
  • Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Gütersloh:
    Frau Judith Harting: 05241/82-2141
    Frau Katrin Klein: 05241/82-2443
    Frau Alina Radukic: 05241/82-2335
    Frau Lina Traphöner: 05241/82-3212
    E-Mail: kindertagespflege@guetersloh.de

 

2. Wie finde ich die richtige Betreuungsmöglichkeit für mein Kind?
Im Bereich „Betreuungsangebot“ des Elternportals finden Sie eine umfassende Übersicht aller Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in Gütersloh. Dort können Sie gezielt nach Betreuungsangeboten suchen, die den Bedürfnissen Ihres Kindes entsprechen.

Filtermöglichkeiten umfassen:

Altersgruppen, pädagogische Ansätze, Konfessionen und weitere Kriterien.

Kindertageseinrichtungen

Möchten Sie eine Kindertageseinrichtung persönlich kennenlernen? Vereinbaren Sie einen Termin direkt mit der Kita-Leitung. Die Kontaktdaten finden Sie ebenfalls im Bereich „Betreuungsangebot“ des Elternportals.

Kindertagespflege

Für eine individuelle Beratung zur Kindertagespflege können Sie sich an die Fachberatung Kindertagespflege wenden. Die Kontaktdaten finden Sie unter Frage 1.

  

3. Ich habe keine E-Mail-Adresse. Wie kann ich meinen Bedarf auf einen Kita-Platz anmelden?
Wenden Sie sich bitte persönlich an Herrn Aleksander Gwozdz (Kontaktdaten siehe Frage 1).

 

4. Haben Sie Ihre E-Mail-Adresse verloren oder keinen Zugriff mehr auf Ihr Postfach, um sich bei webKITA anzumelden?
Falls Sie keinen Zugriff mehr auf die E-Mail-Adresse haben, die Sie bei webKITA hinterlegt haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu Herrn Gwozdz auf. (Kontaktdaten siehe Frage 1).

 

5. Meine Deutschkenntnisse sind nicht gut. Ich benötige einen Übersetzer.
Das Elternportal webKITA passt sich automatisch an die Spracheinstellungen Ihres Smartphones oder anderen digitalen Endgeräten an. Zusätzlich können Browser-Übersetzungsfunktionen genutzt werden.

Kurzanleitung für Firefox:

  1. Wählen Sie oben rechts das Anwendungsmenü (drei waagerechte Balken).
  2. Klicken Sie auf „Seite übersetzen…“.

Kurzanleitung für Microsoft Edge:

  1. Microsoft Edge verwendet standardmäßig die Systemsprache Ihres Geräts.
  2. Um Übersetzungen zu aktivieren, klicken Sie oben rechts auf die drei horizontalen Punkte.
  3. Wählen Sie „Einstellungen“ und dann die Kategorie „Sprache“.

 

6. Meine Straße oder Hausnummer taucht als Auswahlmöglichkeit der Straßen in Gütersloh nicht auf?
Falls ein Straßenname oder Hausnummer als Auswahlmöglichkeit im Feld Adresse nicht zu finden ist, nehmen Sie bitte Kontakt zu Herrn Gwozdz auf. (Kontaktdaten siehe Frage 1).

 

7. Was ist eine Bedarfsmeldung?
Mit der Abgabe einer Bedarfsmeldung zeigen Sie gegenüber der Stadt Gütersloh Ihren Wunsch nach einem Betreuungsplatz für Ihr(e) Kind(er) an.

 

8. Warum muss ich für mein(e) Kind(er) eine Bedarfsmeldung erstellen?
Die Bedarfsmeldung ist notwendig, da webKITA Gütersloh das zentrale Anmeldesystem ist, an dem sich alle Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen der Stadt Gütersloh beteiligen. Über dieses System werden alle Kinder erfasst, die einen Betreuungsplatz innerhalb der Stadt Gütersloh suchen. Die Bedarfsmeldungen für Kindertagespflege laufen über den Platzhalter „Kindertagespflege Stadt Gütersloh“, während die Bedarfsmeldungen für Kindertageseinrichtungen an die jeweiligen Anbieter von Betreuungsplätzen weitergeleitet werden, um eine gerechte und koordinierte Vergabe der Plätze zu ermöglichen. 

 

9. Wann ist es notwendig, eine Bedarfsmeldung zu erstellen?
Eine Bedarfsmeldung ist erforderlich, um die Grundlage für den Abschluss eines Betreuungsvertrags zu schaffen. Für jedes Kindergartenjahr muss entweder eine neue Bedarfsmeldung erstellt oder eine bestehende aktualisiert werden. Bitte beachten Sie hierbei die jeweiligen Anmeldeschlussfristen. Weitere Informationen finden Sie im Infoportal webKITA.

 

10. Kann ich für mein ungeborenes Kind bereits einen Betreuungsplatz anfragen?
Nein, die Bedarfsmeldung ist erst nach der Geburt des Kindes möglich.

 

11. Welche Betreuungsformen gibt es für mein Kind?

Kindertageseinrichtungen:

  • 25 Wochenstunden (ohne Mittagessen): Vormittagsbetreuung.
  • 35 Wochenstunden (optional mit Mittagessen): Blockzeit (z. B. 7-14 Uhr) oder geteilt (z. B. 5 Stunden vormittags, 2 Stunden nachmittags).
  • 45 Wochenstunden (mit Mittagessen): Ganztagsbetreuung.

Kindertagespflege:
Die Kindertagespflege bietet ein familienähnliches Betreuungsangebot für Kinder aller Altersgruppen, insbesondere für Kinder unter 3 Jahren.

  • Einzelbetreuung: Eine Kindertagesmutter oder ein Kindertagesvater betreut bis zu 5 Kinder gleichzeitig. Die Betreuung findet entweder im Haushalt der Tagespflegeperson oder in anderen geeigneten Räumen statt.
  • Großtagespflege: Zwei bis drei Kindertagespflegepersonen betreuen gemeinsam bis zu 9 Kinder in geeigneten Räumen.

Der Betreuungsvertrag wird direkt mit der Kindertagespflegeperson geschlossen. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an die Fachberatung Kindertagespflege (Kontaktdaten siehe Frage 1).

 

12. Wie kann ich eine Bedarfsmeldung abgeben?

  • Loggen Sie sich im Elternportal webKITA der Stadt Gütersloh ein.
  • Geben Sie unter "Persönliche Angaben" Ihre persönlichen Daten ein.
  • Tragen Sie die Daten Ihres Kindes/Ihrer Kinder unter "Kinder/ Betreuung" ein.
  • Nutzen Sie "Betreuungsangebot", um passende Betreuungsplätze zu finden.
  • Wählen Sie "Bedarfsmeldung erstellen" aus, um Ihr(e) Kind(er) anzumelden.

 

13. Muss ich für Geschwisterkinder eine eigene Bedarfsmeldung erstellen?
Ja, für jedes Kind muss eine separate Bedarfsmeldung erstellt werden.

 

14. Darf ich meine Platzanfragen nur noch per Internet abgeben?
Ja, die Bedarfsmeldung kann ausschließlich online über das Elternportal webKITA eingereicht werden. 

 

15. Wann kann ich eine Bedarfsmeldung abgeben?
Nach der Geburt und dem Erhalt der Geburtsurkunde. Frühestens 2 Jahre vor dem gewünschten Aufnahmetermin.

16. Werden die Plätze nach Eingang der Bedarfsmeldung vergeben?
Nein, die Platzvermittlung erfolgt nicht nach dem Eingang der Bedarfsmeldung, sondern anhand bestimmter Aufnahmekriterien der jeweiligen Träger. Weitere Informationen zum Vergabeverfahren finden Sie auf dem Infoportal.

 

17. Habe ich bei der Platzvergabe Nachteile, wenn ich eine Bedarfsmeldung im Dezember für das kommende Kita-Jahr (ab 01.08.) abgebe?
Nein, entscheidend sind die Aufnahmekriterien, nicht der Eingangszeitpunkt.

 

18. Wann erhalte ich eine Zusage?
Die Zusagen für das neue Kindergartenjahr werden Anfang des Jahres im Rahmen eines Vergabeverfahrens verschickt. Das Kindergartenjahr beginnt immer am 01.08. Bitte beachten Sie hierbei die jeweiligen Anmeldeschlussfristen. Weitere Informationen finden Sie im Infoportal webKITA.

 

19. Kann ich eine Bedarfsmeldung vornehmen, wenn ich (noch) nicht in Gütersloh gemeldet bin?
Ja, Sie können für Ihr Kind / Ihre Kinder eine Bedarfsmeldung für die Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen in Gütersloh erstellen. Kinder aus anderen Kommunen können jedoch nur nach vorheriger Prüfung durch den Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern berücksichtigt werden.

Dazu stellen Sie bitte einen formlosen Antrag (Fremdgemeindeantrag) per E-Mail an Herrn Aleksander Gwozdz (Kontakt siehe Frage 1).

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Name, Vorname(n) und Geburtsdatum des Kindes
  • Name, Vorname eines Elternteils
  • Ihre derzeitige Wohnanschrift
  • Begründung für die Bedarfsmeldung
  • Nachweis für den Umzug nach Gütersloh (Mietvertrag, Kaufvertrag, etc.)

Anschließend erhalten Sie eine Mitteilung darüber, ob Ihre Bedarfsmeldung berücksichtigt werden kann. 

 

20. Kann die Kindertageseinrichtung trotz meiner Platzanfrage die Aufnahme meines Kindes ablehnen?

Ja, die Vergabe richtet sich nach den freien Betreuungsplätzen und den Aufnahmekriterien der jeweilige Träger. Informationen zum Vergabeverfahren sowie dem Nachrückverfahren finden Sie auf dem Infoportal von webKITA

 

21. Wie lange muss ich unterjährig (im laufemden Kindergartenjahr) auf einen Betreuungsplatz warten?
Der Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern prüft fortlaufend die Vergabe von freigewordenen Betreuungsplätzen, auch während des laufenden Kindergartenjahres, entsprechend den Aufnahmebedingungen der Kindertageseinrichtungen.

Eine pauschale Angabe zur Wartezeit kann daher nicht gemacht werden.

 

22. Was ist, wenn ein Kind in einem besonders dringenden Fall einen Platz benötigt?

In besonders dringenden Fällen empfehlen wir Ihnen:

  1. Bedarfsmeldung im Elternportal webKITA: Melden Sie sich auf webKITA Gütersloh an und geben Sie dort Ihren Bedarf ein (siehe Frage 10).
  2. Kontaktaufnahme: Teilen Sie Ihren dringenden Bedarf unserem Mitarbeiter Herrn Gwozdz mit. Die Kontaktdaten finden Sie unter Frage 1.
  3. Alternative Betreuung: Für Kinder unter 3 Jahren können auch Kindertagespflegepersonen eine kurzfristige Lösung bieten. Weitere Informationen hierzu finden Sie bei den Kolleginnen der Abteilung Kindertagespflege. Die Kontaktdaten finden Sie unter Frage 1.

Wir werden gemeinsam versuchen, eine passende Betreuungslösung für Ihr Kind zu finden. Stehen zurzeit keine freien Plätze zur Verfügung, wird Ihre Bedarfsmeldung unter Berücksichtigung der Aufnahmekriterien den Kindertageseinrichtungen zur Aufnahme vorgeschlagen, sobald sich ein freier Platz ergibt.

23. Mit wem schließe ich einen Betreuungsvertrag ab?
Sie schließen einen Betreuungsvertrag mit dem jeweiligen Betreuungsanbieter ab. Der Vertragsschluss erfolgt persönlich in der jeweiligen Kita und wird im Elternportal – webKITA Gütersloh von der Einrichtung dokumentiert und bestätigt. Im Anschluss können Sie die Vertragsdokumente im Elternportal einsehen.

 

24. Wie hoch sind die Kinderbetreuungskosten – Elternbeiträge?
Die aktuell gültige Satzung der Stadt Gütersloh sowie eine Informationsbroschüre zu den Elternbeiträgen finden Sie im Infoportal unter dem Artikel "Elternbeiträge".
Für Rückfragen stehen Ihnen die Kolleg*innen der Abteilung Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung. Eine Übersicht über die jeweiligen Zuständigkeiten finden Sie [hier].

 

25. Wir ziehen aus Gütersloh weg. Verliere ich meinen Betreuungsplatz?
Da sich nach einem Umzug die rechtlichen Grundlagen für das Betreuungsverhältnis ändern, informieren Sie bitte umgehend die Kindertageseinrichtung über Ihren Umzug. Die Kindertageseinrichtung bzw. deren Träger entscheiden, wie mit dem aktuellen Betreuungsvertrag verfahren wird.