1. Wo erhalte ich Auskunft bei Fragen zur Kinderbetreuung und zu webKITA?

Hier erhalten Sie Hilfe bei Fragen zur Kinderbetreuung und zu webKITA:

  • Kindertageseinrichtungen: In jeder Kindertageseinrichtung erhalten Sie ebenfalls Auskunft. Suche nach Kindertageseinrichtungen hier
  • Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Gütersloh:
    Frau Judith Harting: 05241/82-2141
    Frau Katrin Klein: 05241/82-2443
    Frau Alina Radukic: 05241/82-2335
    Frau Lina Traphöner: 05241/82-3212
    E-Mail: kindertagespflege@guetersloh.de

 

2. Wie finde ich die passende Betreuungsmöglichkeit für mein Kind?

Unter „Betreuungsangebot“ finden Sie Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Gütersloh. Filtern Sie die Suche zum Beispiel nach Sozialraum, Betreuungsart, Träger oder Umkreis. Die Treffer zeigen Informationen zu den Angeboten, aber keine freien Plätze in Echtzeit.

Möchten Sie eine Einrichtung kennenlernen? Dann vereinbaren Sie direkt dort einen Termin. Zur Kindertagespflege berät Sie die Fachberatung Kindertagespflege (Kontaktdaten Frage 1)

 

3. Steht die Kartenansicht auch auf dem Smartphone zur Verfügung?

Auf Smartphones werden die Betreuungsangebote in einer Liste angezeigt. Am PC oder Laptop steht zusätzlich eine Kartenansicht zur Verfügung.

 

4. Was kann ich tun, wenn ich keine E-Mail-Adresse oder keinen Internetzugang habe?

Bedarfsmeldungen werden in webKITA erfasst. Wenn Sie das Portal nicht selbst nutzen können, wenden Sie sich an den Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern. Dort erhalten Sie Unterstützung (Kontaktdaten Frage 1).

 

5. Was kann ich tun, wenn ich keinen Zugriff mehr auf meine hinterlegte E-Mail-Adresse habe?

Wenden Sie sich an den Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern (Kontaktdaten Frage 1). Erstellen Sie vorher kein neues Benutzerkonto und keine zweite Familie.

 

5. Kann ich webKITA in einer anderen Sprache nutzen?

webKITA kann sich an den Spracheinstellungen Ihres Geräts orientieren. Sie können außerdem die Übersetzungsfunktion Ihres Browsers nutzen. In Firefox finden Sie „Seite übersetzen“ im Anwendungsmenü. In Microsoft Edge aktivieren Sie die Übersetzung unter „Einstellungen“ und „Sprachen“.

 

6. Was kann ich tun, wenn meine Straße oder Hausnummer nicht angezeigt wird?

Wenden Sie sich an den Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern (Kontakdaten Frage 1). Nennen Sie Ihren Namen, Ihre vollständige Anschrift und möglichst eine Telefonnummer für den Rückruf.

 

7. Welche persönlichen Angaben sollte ich aktuell halten?

Halten Sie Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse aktuell. Prüfen Sie auch die Angaben zur Berufstätigkeit. 

 

8. Wofür benötige ich einen Verknüpfungscode?

Mit dem Verknüpfungscode verbinden Sie Ihr neues webKITA-Konto mit vorhandenen Familiendaten. Solche Daten können vorhanden sein, wenn Ihr Kind bereits eine Kita, Kindertagespflege oder OGS besucht, dort früher betreut wurde oder im früheren Elternportal KIVAN vorgemerkt war.

 

9. Was mache ich, wenn ich keinen Verknüpfungscode erhalten habe oder der Code nicht funktioniert?

Wenden Sie sich an den Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern (Kontaktdaten Frage 1). Legen Sie keine zweite Familie an. Doppelte Daten können die Bearbeitung Ihrer Bedarfsmeldungen verzögern.

10. Was ist eine Bedarfsmeldung?

Mit einer Bedarfsmeldung geben Sie an, für welches Kind, ab wann und mit wie vielen Wochenstunden Sie Betreuung benötigen. Sie ist noch kein Platzangebot und kein Betreuungsvertrag.

 

11. Warum ist eine Bedarfsmeldung erforderlich?

webKITA erfasst die Betreuungswünsche in Gütersloh. Ihre Wunscheinrichtungen erhalten daraus die Angaben, die sie für die Platzvergabe benötigen. Bei Kindertagespflege folgt nach der Bedarfsmeldung die Beratung und Vermittlung durch die Fachberatung.

 

12. Ab wann kann ich eine Bedarfsmeldung erstellen?

Sie können die Bedarfsmeldung nach der Geburt und nach Erhalt der Geburtsurkunde erstellen. 

 

13. Kann ich für ein ungeborenes Kind bereits eine Bedarfsmeldung erstellen?

Nein. Die Bedarfsmeldung kann erst nach der Geburt des Kindes erstellt werden.

 

14. Wie erstelle ich eine Bedarfsmeldung?

  1. Melden Sie sich in webKITA an.

  2. Prüfen oder ergänzen Sie unter „Persönliche Angaben“ Ihre Familiendaten.

  3. Erfassen Sie Ihr Kind unter „Kinder/Betreuung“.

  4. Suchen Sie unter „Betreuungsangebot“ nach einer passenden Einrichtung oder Kindertagespflegestelle.

  5. Wählen Sie „Bedarfsmeldung erstellen“. Tragen Sie den Betreuungsbeginn und die Wochenstunden (Mehrauswahl ist möglich) ein und senden Sie die Meldung ab.

  6. Laden Sie anschließend ggfs. die „Bestätigung der Bedarfsmeldung“ herunter.

 

15. Muss ich für jedes Geschwisterkind eine eigene Bedarfsmeldung erstellen?

Ja. Für jedes Kind ist eine eigene Bedarfsmeldung erforderlich.

 

16. Wie viele Wunscheinrichtungen kann ich auswählen?

Sie können bis zu fünf Wunscheinrichtungen auswählen und in Ihre persönliche Reihenfolge (Prioritäten) bringen.

 

17. Welche Betreuungsumfänge bieten Kindertageseinrichtungen an?

Je nach Betreuungsangebot in den Einrichtungen können Sie folgende Wochenstunden wählen:

  • 25 Wochenstunden ohne Mittagessen als Vormittagsbetreuung
  • 25 Wochenstunden mit Mittagessen (keine Regel. Einzelfallabhängig)
  • 35 Wochenstunden mit oder ohne Mittagessen, je nach Angebot als Blockzeit oder geteilte Betreuung
  • 45 Wochenstunden mit Mittagessen als Ganztagsbetreuung

Zusätzlich ab August 2027:

  • 30 Wochenstunden mit oder ohne Mittagessen, je nach Angebot als Blockzeit oder geteilte Betreuung
  • 40 Wochenstunden mit Mittagessen als Ganztagsbetreuung

 

18. Muss ich für jedes Kita-Jahr eine neue Bedarfsmeldung erstellen?

Prüfen Sie Ihre Bedarfsmeldungen vor jedem Kita-Jahr. Je nach Betreuungsbeginn müssen Sie eine neue Meldung erstellen oder die bestehende Meldung ändern. Beachten Sie die Fristen im Infoportal.

 

19. Was mache ich mit einer Bedarfsmeldung, die ich nicht mehr benötige?

Ziehen Sie nicht mehr benötigte Bedarfsmeldungen möglichst sofort zurück. Wenn dies im Portal nicht möglich ist, informieren Sie den Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern (Kontakdaten Frage 1).

 

20. Nimmt eine Bedarfsmeldung mit einem späteren Betreuungsbeginn automatisch an der nächsten Hauptvergabe teil?

Nein. Die Bedarfsmeldung gilt nur für den eingetragenen Betreuungsbeginn. Prüfen Sie rechtzeitig, ob Betreuungsbeginn, Wunscheinrichtungen, Prioritäten und Wochenstunden für das gewünschte Kita-Jahr stimmen.

 

21. Kann ich eine Bedarfsmeldung erstellen, wenn ich noch nicht in Gütersloh gemeldet bin?

Ja. Der Fachbereich muss vorher prüfen, ob Ihr Kind berücksichtigt werden kann. Senden Sie dazu einen formlosen Antrag per E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum des Kindes
  • Name und Vorname eines Elternteils
  • derzeitige Wohnanschrift
  • Begründung für die Betreuung in Gütersloh
  • ggfs. Nachweis über den geplanten Umzug, zum Beispiel Miet- oder Kaufvertrag

22. Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine familiennahe Betreuung, vor allem für Kinder unter drei Jahren. Eine Kindertagespflegeperson betreut bis zu fünf Kinder. In einer Großtagespflege betreuen zwei bis drei Kindertagespflegepersonen gemeinsam bis zu neun Kinder.

 

23. Wie melde ich Bedarf für Kindertagespflege?

Wählen Sie in webKITA „Kindertagespflege Stadt Gütersloh“ oder eine konkrete Kindertagespflegestelle. Setzen Sie die Bedarfsmeldung an die letzte Stelle Ihrer Prioritäten. Bei fünf Wünschen ist das Priorität 5. Nehmen Sie danach Kontakt mit der Fachberatung Kindertagespflege auf.

 

24. Kann ich mich zur Kindertagespflege beraten lassen, bevor ich eine Bedarfsmeldung erstelle?

Ja. Für ein Beratungsgespräch benötigen Sie noch keine Bedarfsmeldung. Die Fachberatung informiert Sie über passende Betreuungsmöglichkeiten und unterstützt Sie bei der Vermittlung (Kontaktdaten Frage 1).

 

25. Wie erreiche ich die Fachberatung Kindertagespflege?

Schreiben Sie an kindertagespflege@guetersloh.de. Die aktuellen Telefonnummern finden Sie unter Frage 1 der FAQs oder im Infoportal unter „Kindertagespflege“.

26. Was bedeutet die Priorität einer Wunscheinrichtung?

Priorität 1 ist Ihr erster Wunsch, Priorität 2 Ihr zweiter Wunsch und so weiter. Diese Reihenfolge bestimmt die Vergaberunden, garantiert aber keinen Platz. Entscheidend sind die Aufnahmebedingungen und die verfügbaren Plätze.

 

27. Werden Plätze nach dem Eingangsdatum der Bedarfsmeldung vergeben?

Nein. Wenn Sie die Frist einhalten, bringt eine frühere Abgabe keinen Vorteil. Die Einrichtungen entscheiden nach ihren Aufnahmebedingungen und den verfügbaren Plätzen.

 

28. Welche Termine gelten für das jeweilige Kita-Jahr?

Das Kita-Jahr beginnt am 1. August eines jeden Jahres. Termine für die Hauptvergabe finden Sie im Infoportal im Artikel "Der Weg zum Betreuungsplatz".

 

29. Kann ich meine Bedarfsmeldung während des Vergabeverfahrens ändern?

Nach dem Stichtag können Sie während der Vergabe keine Bedarfsmeldung erstellen oder ändern. Das gilt besonders für Prioritäten und Wochenstunden. Persönliche Angaben und Kinderdaten können Sie weiterhin aktualisieren.

 

30. Wie erhalte ich eine Rückmeldung?

Mit einem Benutzerkonto erhalten Sie die Mitteilung in webKITA und zusätzlich einen Hinweis per E-Mail. Prüfen Sie während der Vergabe auch Ihren Spam-Ordner. Wurde Ihre Bedarfsmeldung ohne eigenes Konto erfasst, erhalten Sie die Rückmeldung per Post.

 

31. Kann eine Einrichtung die Aufnahme meines Kindes ablehnen?

Ja. Die Einrichtung entscheidet nach ihren Aufnahmebedingungen und den verfügbaren Plätzen. Eine Bedarfsmeldung garantiert keinen Platz in einer bestimmten Einrichtung.

 

32. Schließt die Absage einer Wunscheinrichtung ein späteres Platzangebot aus?

Nein. Nach einer Absage kann eine andere Wunscheinrichtung Ihrem Kind noch einen Platz anbieten. Warten Sie deshalb die Rückmeldungen aller ausgewählten Einrichtungen ab.

 

33. Wie lange kann ich ein Platzangebot bestätigen?

Sie haben sieben Tage ab dem Datum des Angebots Zeit. Mit Benutzerkonto bestätigen Sie das Angebot in webKITA. Ohne Benutzerkonto melden Sie sich innerhalb der Frist direkt bei der Einrichtung.

 

34. Was geschieht, wenn ich ein Platzangebot ablehne oder nicht rechtzeitig reagiere?

Dann kann die Einrichtung den Platz an ein anderes Kind vergeben. Ein weiteres Angebot ist nicht garantiert.

 

35. Was geschieht mit weiteren Bedarfsmeldungen nach einem Vertragsschluss?

Sobald der Vertrag in webKITA eingetragen ist, werden die übrigen Bedarfsmeldungen Ihres Kindes automatisch gelöscht.

 

36. Was geschieht, wenn ich nach der Hauptvergabe kein Platzangebot erhalten habe?

Haben alle Wunscheinrichtungen abgesagt und benötigen Sie weiterhin dringend eine Betreuung? Dann melden Sie sich beim Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern (Kontaktdaten Frage 1). Im Nachrückverfahren werden freie oder später frei werdende Plätze vergeben. Auch neue Bedarfsmeldungen nach der Hauptvergabe werden berücksichtigt.

Im Nachrückverfahren erhalten Sie nur dann eine Nachricht, wenn ein konkreter Platz angeboten werden kann. Weitere Absagen werden nicht verschickt.

 

37. Wie lange muss ich während eines laufenden Kita-Jahres auf einen Platz warten?

Eine feste Wartezeit gibt es nicht. Der Fachbereich prüft laufend, ob ein frei werdender Platz zu Ihrem Bedarf passt und möglichst wohnortnah liegt. Über die Aufnahme entscheidet die jeweilige Einrichtung.

 

38. Was kann ich bei einem besonders dringenden Betreuungsbedarf tun?

  1. Erstellen Sie eine aktuelle Bedarfsmeldung in webKITA.
  2. Teilen Sie den dringenden Bedarf dem Fachbereich Tagesbetreuung von Kindern (Kontaktdaten Frage 1) mit.
  3. Prüfen Sie bei Kindern unter drei Jahren auch die Kindertagespflege.

 

39. Kann ich meine Bedarfsmeldung auf das nächste Kita-Jahr verschieben?

Nach Beginn des Nachrückverfahrens können Sie die Bedarfsmeldung ändern oder auf einen späteren Betreuungsbeginn verschieben. Danach wird sie im laufenden Nachrückverfahren nicht mehr berücksichtigt.

 

40. Mit wem schließe ich den Betreuungsvertrag?

Den Betreuungsvertrag schließen Sie direkt mit dem Betreuungsanbieter. Bei einer Kita wird der Vertrag danach in webKITA eingetragen. Bei Kindertagespflege schließen Sie den Vertrag direkt mit der Kindertagespflegeperson.

 

41. Wie beantrage ich eine Änderung des Betreuungsumfangs?

Besucht Ihr Kind bereits eine Kita? Dann wählen Sie „Änderung des Betreuungsumfangs beantragen“ und sprechen die gewünschten Wochenstunden mit der Einrichtungsleitung ab. Für Kindertagespflege wenden Sie sich direkt an die Fachberatung.

 

42. Wie beantrage ich einen Wechsel der Kindertageseinrichtung?

Erstellen Sie eine Bedarfsmeldung für die gewünschte neue Einrichtung. Der bisherige Vertrag bleibt zunächst bestehen. Kündigen Sie ihn erst, wenn der Wechsel verbindlich geklärt ist, und beachten Sie die Kündigungsfristen Ihres Vertrags.

 

43. Was muss ich beachten, wenn wir aus Gütersloh wegziehen?

Informieren Sie die Einrichtung sofort über den Umzug. Die Einrichtung oder ihr Träger entscheidet, ob und wie der Betreuungsvertrag weitergeführt wird.

 

 

44. Wo finde ich Informationen zur Höhe der Elternbeiträge?

Die aktuelle Beitragssatzung, Beitragstabellen und weitere Informationen finden Sie im Infoportal unter „Elternbeiträge“. Die genaue Beitragshöhe steht in Ihrem Bescheid.

 

45. Wann muss ich die "Verbindliche Erklärung" und "Einkommensnachweise" einreichen?

Nach dem Vertragsschluss erhalten Sie ein Schreiben der zuständigen Sachbearbeitung. Reichen Sie die angeforderten Unterlagen innerhalb der genannten Frist ein.

 

46. Wie kann ich Einkommensnachweise und weitere Unterlagen übermitteln?

Mit einem digitalen Elternkonto laden Sie die Unterlagen unter „Dokumentenaustausch“ direkt und sicher hoch. Verwenden Sie möglichst PDF-Dateien. Achten Sie darauf, dass alle Seiten vollständig und gut lesbar sind.

Hier erhalten Sie Hilfe bei Fragen zur Kinderbetreuung und zu webKITA:

  • Kindertageseinrichtungen: In jeder Kindertageseinrichtung erhalten Sie ebenfalls Auskunft. Suche nach Kindertageseinrichtungen hier
  • Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Gütersloh:
    Frau Judith Harting: 05241/82-2141
    Frau Katrin Klein: 05241/82-2443
    Frau Alina Radukic: 05241/82-2335
    Frau Lina Traphöner: 05241/82-3212
    E-Mail: kindertagespflege@guetersloh.de