Gebühren & Satzungen

Betreuungsgebühren gemäß § 2 der Gebührenordnung zur Satzung der Gemeinde Hohenstein über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Hohenstein


Krippe

07:30 Uhr – 17:00 Uhr (Fr. bis 15:00 Uhr) 1, 3monatlich 458,75 € (mit Mittagessen)
07:30 Uhr – 15:00 Uhr 2, 4, 5monatlich 373,88 € (mit Mittagessen)
07:30 Uhr – 13:30 Uhr 2, 3monatlich 310,23 € (mit Mittagessen)
07:30 Uhr – 13:30 Uhr 1, 2, 3, 4, 5monatlich 265,23 € (ohne Mittagessen)

Regelkinder

07:30 Uhr – 17:00 Uhr (Fr. bis 15:00 Uhr) 1, 3monatlich 492,25 € (mit Mittagessen)
07:30 Uhr – 15:00 Uhr 2, 4, 5monatlich 421,53 € (mit Mittagessen)
07:30 Uhr – 13:30 Uhr 1, 2, 3, 4, 5monatlich 265,23 € (ohne Mittagessen)
Benutzungsgebühren ohne Berücksichtigung der Freistellung nach § 32c HKJGB. Für Vormittagsbetreuung (6 Stunden) reduziert sich die Benutzungsgebühr um 265,23 €. Die Essens- und Verpflegungspauschalen fallen weiterhin an.

Geschwisterkinder

Wenn Geschwisterkinder gleichzeitig eine Kindertagesstätte der Gemeinde Hohenstein besuchen, gilt Folgendes:

  • 2. Kind: 50 % Ermäßigung der Benutzungsgebühr.
  • Ab dem 3. Kind: Vollständige Befreiung von der Benutzungsgebühr.

Essens- und Verpflegungspauschale

Für alle Kinder in den Kindertagesstätten, die nach 13:30 Uhr betreut werden, ist die kostenpflichtige Teilnahme am Mittagessen obligatorisch. Krippenkinder können auch am Mittagessen teilnehmen, wenn sie nur bis 13:30 Uhr betreut werden.

Mittagessen

Krippenkindermonatlich 45,00 €
Regelkindermonatlich 90,00 €

Zusätzliche Pauschalen

Getränkepauschalemonatlich 4,00 €
Frühstückspauschalemonatlich 2,00 € 3 bzw. 7,50 € 1

Stand: Februar 2026

1 Kita Breithardt | 2 Kita Burg-Hohenstein | 3 Kita Holzhausen
4 Kita Strinz-Margarethä | 5 Kita Born

Finanzielle Unterstützung

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