Informationen zur Gebührenübernahme (SGB VIII)
Nach § 90 Abs. 4 SGB VIII können Kita-Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Dies gilt für die Betreuung in unseren Kindertagesstätten.
Hinweis: Auch ohne den Bezug dieser Leistungen kann bei geringem Einkommen eine Prüfung erfolgen. Hierbei wird das Nettoeinkommen einer individuellen Einkommensgrenze gegenübergestellt.
| Kita-Gebühren
Zuständig: Jugendamt des RTK. Die Übernahme erfolgt i. d. R. für 12 Monate. Infos Gebühren | Mittagessen (BuT)
Zuständig: Kommunales JobCenter (Bildungs- und Teilhabepaket). Infos Mittagessen |
Wir bereiten den gemeindlichen Teil für Sie vor:
| 1. | Senden Sie eine kurze E-Mail mit dem Namen Ihres Kindes und der Art des Antrags (Gebührenübernahme und/oder Mittagessen) an uns. |
| 2. | Wir füllen Seite 4 (Gebühren) bzw. Punkt B (Mittagessen) aus. |
| 3. | Sie erhalten die von uns ausgefüllten Seiten (sowie ggf. einen aktuellen Bescheid) per E-Mail zurück. Diese müssen Sie dann vervollständigen und beim Rheingau-Taunus-Kreis einreichen. |
E-Mail für Ihre Anfrage:
kinderbetreuung@hohenstein-hessen.de