Finanzielle Unterstützung

Zuschüsse zu Kita-Beiträgen und Verpflegung

Informationen zur Gebührenübernahme (SGB VIII)

Nach § 90 Abs. 4 SGB VIII können Kita-Beiträge auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. Dies gilt für die Betreuung in unseren Kindertagesstätten.

Wer hat Anspruch auf Übernahme?
Eine Befreiung ist in der Regel möglich, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
  • Bürgergeld (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag oder Wohngeld

Hinweis: Auch ohne den Bezug dieser Leistungen kann bei geringem Einkommen eine Prüfung erfolgen. Hierbei wird das Nettoeinkommen einer individuellen Einkommensgrenze gegenübergestellt.

Kita-Gebühren

Zuständig: Jugendamt des RTK. Die Übernahme erfolgt i. d. R. für 12 Monate.

Infos Gebühren
Mittagessen (BuT)

Zuständig: Kommunales JobCenter (Bildungs- und Teilhabepaket).

Infos Mittagessen

Ihr Weg zum Antrag – Wir unterstützen Sie!

Wir bereiten den gemeindlichen Teil für Sie vor:

1.Senden Sie eine kurze E-Mail mit dem Namen Ihres Kindes und der Art des Antrags (Gebührenübernahme und/oder Mittagessen) an uns.
2.Wir füllen Seite 4 (Gebühren) bzw. Punkt B (Mittagessen) aus.
3.Sie erhalten die von uns ausgefüllten Seiten (sowie ggf. einen aktuellen Bescheid) per E-Mail zurück. Diese müssen Sie dann vervollständigen und beim Rheingau-Taunus-Kreis einreichen.

E-Mail für Ihre Anfrage:
kinderbetreuung@hohenstein-hessen.de