Kindertageseinrichtungen

Eine verlässliche und qualitativ gute Kinderbetreuung ist für viele Eltern ein zentrales Thema und eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben einer Stadt.

Die Kreisstadt Unna möchte die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen und hält für Kinder von der Geburt bis zum Besuch von Kindertageseinrichtungen ein breites Spektrum von Bildungs- und Betreuungsangeboten bereit. 

Die Kindertageseinrichtungen (KITA) in der Kreisstadt Unna sind in Trägerschaft von freien Trägern, von Kirchengemeinden und von Elterninitiativen. Sie stellen vielfältige und qualifizierte Angebote mit verschiedenen pädagogischen Konzepten für Kinder zwischen 4 Monaten und 6 Jahren bereit. Die Öffnungszeiten der jeweiligen Kindertageseinrichtungen können voneinander abweichen.

Betreuungsbedarf

Seit dem 01.08.2013 haben Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf Kindertagesbetreuung. Dieser Anspruch kann zum einen durch einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gedeckt werden. Ein Rechtsanspruch der Eltern/Kinder auf eine bestimmte Betreuungsform besteht nicht. Erst ab dem 3. Lebensjahr gibt es einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung.

In der Stadt Unna stehen Familien 30 Kindertageseinrichtungen in den Stadtteilen Unna-Mitte, Unna-Süd, Königsborn, Massen, Billmerich, Mühlhausen/Uelzen, Lünern und Hemmerde zur Verfügung. Die Kindertageseinrichtungen unterscheiden sich hinsichtlich ihres Trägers, den pädagogischen Konzeptionen, Zertifizierungen, Gruppenformen und den Öffnungszeiten. Die wöchentliche Betreuungszeit kann im Rahmen von 25/35/45 Stunden nach Bedarf gebucht werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Vormerkungen bei Kindertageseinrichtungen (Kita) tätigen

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Fachberatung für Kindertageseinrichtungen der Kreisstadt Unna

Logo-FamilienbüroWir beantworten Ihnen die Fragen zum Thema Kindertageseinrichtungen oder helfen bei Problemen vor und während der Kindergartenzeit. 

Antrag auf eine Betreuung von 45 Wochenstunden

Wie läuft das Antragsverfahren?