Der erste Schritt ist die Registrierung auf unserer Plattform. 

Hier können Sie sich als Eltern anmelden und Ihre sowie die persönlichen

Daten Ihres/Ihrer Kind/Kinder hinterlegen. 

Lesen Sie hier mehr.

Sobald Sie registriert sind, können Sie nach Betreuungsangeboten den verschiedenen Kitas suchen. 

Bitte beachten Sie, dass beim Platzvergabeverfahren nur die Priorisierung 1 berücksichtigt wird. Sollte in dieser Einrichtung kein Platz zur Verfügung stehen, erhalten sie ein Platzangebot aus einer Ihrer weiteren vorgemerkten Kitas.

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Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in einer bestimmten Einrichtung besteht nicht. 

Nähere Informationen dazu hier

Punkt 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

  • Kindergartenbenutzungssatzung

Die Plattform bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten.

Sie können sich über Betreuungsplatzangebote der Kindertageseinrichtungen informieren und durch die Suchoptionen gemäß ihrer individuellen Betreuungskriterien das passende Betreuungsangebot finden. Außerdem können Sie Ihr Kind bei Ihren gewünschten Einrichtungen direkt online vormerken. Alle Angebote vom Träger werden darin gebündelt.
Die Priorität 1 steht für Ihren favorisierten Einrichtungswunsch. 

Sie erhalten zu gegebener Zeit über das Programm ein Platzangebot und werden automatisch über eine Zusage informiert.

 

Alle Eltern, deren Kinder schon in einer Wettenberger Kita betreut werden, erhalten per Post einen Aktivierungscode. Sie legen hier über Login ein Benutzerkonto an. Wenn "Konto mit analoger Familie verknüpfen" erscheint, müssen Sie dort Ihren persönlichen Verknüpfungscode eingeben.

In Ihrem persönlichem Benutzerkonto werden alle Schreiben und Bescheide rund um Ihren Kita Platz hinterlegt. Alle Dokumente stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung. Ein separater Versand auf dem Postweg erfolgt nicht mehr. Sie erhalten zusätzlich per Mail eine Nachricht, wenn ein neues Dokument für Sie vorliegt.

 

 

Ohne Benutzerkonto ist eine umfängliche Nutzung des Programms nicht möglich.

In diesem passwortgeschützten Bereich erhalten Sie sämtliche Informationen,  Dokumente und können Nachrichten empfangen.
Außerdem können Sie Ihre Angaben jederzeit verändern und persönliche Daten aktualisieren.

Nein. Durch mehrere Benutzerkonten ist es dem System nicht mehr möglich die gültige Vormerkung ihrem Kind zuzuordnen und dadurch sinkt Ihre Chance auf ein Betreuungsplatzangebot. Mehrere Benutzerkonten oder falsche Angaben verzögern den gesamten Vermittlungsprozess und können zur Ablehnung der Einrichtung führen. Doppelanmeldungen werden ohne vorherige Rücksprache gelöscht und auf Eine reduziert. 

Nein. Die Registrierung und Nutzung sind kostenfrei.

Sie können Ihr Benutzerkonto jederzeit selbst löschen. Bitte loggen Sie sich dazu ein und wählen in Ihrem persönlichen Bereich "Benutzerkonto löschen". Bitte beachten Sie, dass nach Ihrer Bestätigung der Löschung alle gespeicherten Daten fristgerecht aus webkita gelöscht werden.
Eine Wiederherstellung Ihrer Daten ist dann nicht mehr möglich.  

 

Ja, loggen Sie sich dafür ein und Sie können unter dem Menüpunkt "Persönliche Angaben" Ihre Daten ändern. 

Eine Vormerkung in Ihrer gewünschten Einrichtung ist nicht verbindlich. Bei Bedarf können Sie Ihre Vormerkungen verändern. Erst mit Ihrer Bestätigung des Platzangebotes tritt die Verbindlichkeit in Kraft.

Ihre personenbezogenen Daten werden nur befugten Benutzern zugänglich gemacht. 

Sobald Sie Ihr Benutzerkonto löschen, werden wir auch Ihre personenbezogenen Daten DSGVO konform löschen. 

Nutzen Sie im Login-Bereich die Funktion "Kennwort vergessen?" und tragen Sie die E-Mail-Adresse ein, die Sie für die Registrierung genutzt haben. Sie erhalten anschließend eine E-Mail mit einem 24 Stunden gültigen Link zur Vergabe eines neuen Kennwortes.

Nein, eine Anmeldung ist erst ab Tag der Geburt möglich. Wir benötigen von Ihrem Kind das genaue Geburtsdatum, den Namen und die Anschrift.    

Sie haben in Ihrem Benutzerkonto unter Kinder / Betreuung die Möglichkeit, Daten Ihres/ Ihrer Kindes/ Kinder zu hinterlegen.

Hier können Sie unter dem Reiter "Neues Kind hinzufügen" beliebig erweitern.

Die Gemeinde Wettenberg als Träger der Kindertagesstätten gibt den Rahmen vor, welche Einrichtung wieviele Kinder aufnehmen darf. Welche Kinder letzlich von der einzelnen Einrichtung aufgenommen werden, entscheidet die Kitaleitung bzw. der Kitaträger selbstständig! Ausschlaggebend sind dabei auch die Betriebserlaubnis und die Aufstellung der Fachkräfte der jeweiligen Einrichtungen.

Nähere Informationen über die Kriterien in der Satzung erhalten Sie hier

06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

  • Kindergartenbenutzungssatzung

 

Hat Ihr Kind bereits ein Platzangebot von einer Einrichtung erhalten, so wird dies allen anderen Einrichtungen angezeigt und Sie sind während des Platzvermittlungsprozesses für andere Einrichtungen gesperrt.
Somit ist gewährleistet, dass es zu einer möglichst zügigen Vergabe der Plätze ohne Doppelbelegung kommt.  

Ein Kindergartenjahr ähnelt dem Schuljahr. Es beginnt am 01.08. und endet im darauffolgenden Jahr am 31.07. 

Für diesen Zeitraum planen wir die Aufnahmen von neuen Kindern. 

Die Planung zur Platzvergabe beginnt ab dem 01.03.eines jeden Jahres, d.h. später angemeldete Kinder können vorerst nicht berücksichtigt werden. Bitte melden Sie sich bis spätestens 28.02. eines Jahres an.

Anfang / Mitte April erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, wenn wir Ihnen einen Betreuungsplatz anbieten können. Sollten wir Ihnen zum Zeitpunkt der Platzvergabe kein Betreuungsangebot machen können, bleibt Ihr Kind weiterhin auf der Warteliste stehen.

Sobald ein Betreuungsangebot im Laufe des Jahres zur Verfügung steht, melden wir uns bei Ihnen.

Eine grundsätzliche Aussage zur Wartezeit kann nicht gegeben werden. Es werden keine Absagen versendet.
Die Vormerkungen bleibe im System, bis das Kind einen Betreuungsplatz bekommt.

Nein, derzeit können auswärtige Kinder, das heißt Kinder aus anderen Kommunen, keinen Platz erhalten. Nur bei Erstwohnsitz in der Gemeinde Wettenberg, kann Ihr Kind bei der Platzvergabe berücksichtigt werden. 

Ja, bei einem geplanten Zuzug ist es möglich, Vormerkungen für einen Betreuungsplatz zu erstellen.
Bitte geben Sie unbedingt immer Ihre aktuelle Meldeadresse und das voraussichtliche Zuzug Datum an.
Sobald Sie als Einwohner der Gemeinde Wettenberg gemeldet sind, müssen Sie Ihre neue Adresse im System hinterlegen. 

Es ist den meisten Kindertageseinrichtungen möglich, Kinder mit und ohne (drohender) Behinderung oder Entwicklungsverzögerung gemeinsam zu betreuen. Für die Einrichtungen ist es hilfreich, im Vorfeld Informationen über besondere Förderbedarfe zu erhalten, um eventuell frühzeitig mit den Familien in Kontakt zu treten. Erläuterungen dazu können Sie im Kommentarfeld bei der Vormerkung erläutern. Für nähere Informationen stehen Ihnen die Kita-Leitungen gerne zur Verfügung. 

Alle Informationen zu den Elternbeiträgen der Gemeinde Wettenberg finden Sie hier.

Punkt 06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

  • aktuelle Kindergartengebührensatzung

Sie erhalten einen Aktivierungscode in einem Schreiben.

Anschließend legen Sie über Login ein Benutzerkonto an. Wenn "Konto mit analoger Familie verknüpfen" erscheint, müssen Sie dort Ihren persönlichen Verknüpfungscode eingeben.

Neue Familien, welche webkita erstmals nutzen, legen sich ein Benutzerkonto an und benötigen keinen Aktivierungscode. 

Familien, welche bereits ein Kind in der Gemeinde Wettenberg betreut haben, benötigen diesen Aktivierungscode, um ihr analoges Konto digital nutzen zu können.

Beim Verlust des Aktivierungscodes wenden Sie sich bitte an die Kita-Leitung.

Eine erneute Voranmeldung in der Kita Ihrer Wahl ist nötig, um  auch beim Wechsel einen Platz zu erhalten. Das Platzvergabeverfahren entspricht dem einer neuen Voranmeldung.

  • Alle Formulare der Aufnahmemappe müssen von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben sein.
  • Alleinerziehende benötigen einen offiziellen Nachweis, zur Bestätigung der alleinigen Sorgeberechtigung.
  • Wir dokumentieren den aktuellen Impfstatus Ihres Kindes und fertigen eine Kopie des Impfausweises an.
  • Gesetzlich festgelegt ist, dass Kinder, welche ab dem 10. Lebensmonat in einer Kita betreut werden sollen, eine Masernschutzimpfung benötigen.
  • Außerdem ist bei Kindern ab dem 2. Geburtstag eine doppelte Masernimpfung erforderlich.
  • Zur Dokumentation des aktuellen Stand der Impfberatung benötigen wir das gelbe Untersuchungsheftes Ihres Kindes.